BIM News
The BIM News Series publishes short research notes on current topics in migration research and policy briefs by BIM researchers. All contributions are peer-reviewed. Zerrin Salikutluk and Christian Hunkler edit the series.
2025
#4 Edele, Aileen, Harms, Sophie (2025):
„Welche Bedeutung hat rassistische Diskriminierung für die Bildungsergebnisse migrantischer Schüler*innen in Deutschland?“
BIM News #4.
Online: http://edoc.hu-berlin.de/18452/31813
Das Policy Paper arbeitet auf Basis des Forschungsstands die Bedeutung rassistischer Diskriminierung für die Bildungsergebnisse migrantischer Schüler*innen in Deutschland heraus und leitet daraus Handlungsempfehlungen ab. Es ist gut belegt, dass Erfahrungen rassistischer Diskriminierung im Schulalltag die betroffenen Schüler*innen beeinträchtigen. Dass der geringere Bildungserfolg migrantischer Schüler*innen maßgeblich auf diskriminierende Bewertungen durch Lehrkräfte (z.B. Noten) zurückzuführen ist, lässt sich aus dem Forschungsstand nicht ableiten; inakkurat niedrige Leistungserwartungen können allerdings ihren Kompetenzerwerb hemmen. Systematische Bildungsungleichheiten können auch auf individueller Ebene adressiert werden, vor allem aber sind strukturelle Maßnahmen notwendig. Vielversprechende Ansätze zur Reduzierung von Bildungsungleichheit sind: die Sensibilisierung (angehender) Lehrkräfte für die Auswirkungen von inakkurat niedrigen Leistungserwartungen und von rassistischen Diskriminierungserfahrungen; qualitativ hochwertige, leicht zugängliche frühe Bildungsangebote und Sprachbildung; eine gesamtgesellschaftliche Reflexion von angemessenen Leistungsstandards und Chancengerechtigkeit.
2024
#3 Bredtmann, Julia, Christian Hunkler, Sebastian Otten & Christina Vonnahme (2024): Diskriminierung an Schulen in Deutschland: Werden Schüler:innen mit Migrationshintergrund schlechter bewertet? BIM News #3. Doi: 10.18452/31209.
#2 Brücker, Herbert (2024): Eine Einschätzung der Bezahlkarte für Geflüchtete. BIM News #2. Doi: 10.18452/28529.
(1) Die Bezahlkarte für Geflüchtete soll Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ersetzen. Dies betrifft überwiegend Asylbewerberinnen und -bewerber während der Asylverfahren und Personen, deren Anträge auf Schutz abgelehnt wurden, nicht aber Geflüchtete mit einem anerkannten Schutzstatus oder ukrainische Staatsangehörige, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs am 24.02.2022 nach Deutschland geflohen sind. (2) Die Ausgestaltung der Bezahlkarte, insbesondere inwieweit die sächliche und räumliche Verwendung der Transferleistungen eingeschränkt wird und in welchem Umfang Bargeld abgehoben werden kann, ist noch offen. (3) Die Bezahlkarte kann die soziale und kulturelle Teilhabe, die Wahrnehmung von Integrationsangeboten und die Integration in den Arbeitsmarkt behindern. Die Wirkungen werden wesentlich von der Ausgestaltung der Bezahlkarte abhängen. Je ähnlicher sie einem allgemeinen Zahlungsmittel ist, desto geringer sind die negativen Wirkungen. (4) Mit der Bezahlkarte sind direkte und indirekte Kosten verbunden. Die direkten Kosten ergeben sich aus den Gebühren für die Finanzdienstleister und dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Zusätzlich können aber auch indirekte Kosten für die Betroffenen und weitere fiskalische Kosten entstehen, wenn die Integration durch die Bezahlkarte beeinträchtigt wird. (5) Es ist unwahrscheinlich, dass die Bezahlkarte einen spürbaren Einfluss auf den Umfang der Fluchtmigration hat. Das Volumen der Rücküberweisungen an die Hauptasylherkunftsländer ist vergleichsweise gering und der überwiegende Teil dieser Rücküberweisungen dürfte von erwerbstätigen Personen stammen. Auch sind die Leistungssätze zu gering, als dass unter realistischen Annahmen aus den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Flucht von Familienangehörigen oder Freunden finanziert werden kann.